CORONA-KRISE Update ab 27.01.2022
Endlich wieder 3G
Erfreulicherweise wurde zum 27.01.2022 die 2G Regelung wieder aufgehoben!
Seit Donnerstag dem 27.01.2022 gilt für Fahrschulen (theoretische und praktische Ausbildung) wieder 3G
Das bedeutet:
- Geimpfte sowie Genesene brauchen keinerlei Test, bitte jedoch immer Impfnachweis und Personalausweis dabei haben..
- für ungeimpfte und nicht genesene Schüler, die regelmäßig getestet werden, reicht es, wenn ihr zu jeder Stunde euren Schülerausweis mit Personalausweis dabei habt
- für ungeimpfte und nicht genesene Schüler, die NICHT regelmäßig getestet werden (Berufsschüler im Blockunterricht), reicht der Schülerausweis nur während der Zeit in der Berufsschule. Dazwischen muss ein negativer Schnelltest vorgelegt werden.
- alle sonstigen ungeimpften und nicht genesenen Personen, müssen vor der Teilnahme am theoretischen oder praktischen Unterricht einen negativen Schnelltest vorweisen können.
IHR KÖNNT DEN SCHNELLTEST IN DER APOTHEKE ODER TESTSTATION MACHEN UND UNS DAS ERGEBNIS VORZEIGEN (24 Std. gültig)
IHR KÖNNT JEDOCH AUCH EINEN SCHNELLTEST MITBRINGEN UND IHN VOR BEGINN DER THEORETISCHEN ODER PRAKTISCHEN STUNDE MACHEN; JEDOCH WIRD EUCH DIE ZEIT BIS ZUM ERGEBNIS VON DER FAHRSTUNDE ABGEZOGEN:
Für die theoretische und praktische Prüfung beim TÜV gilt ebenso 3G
- Für alle Teilnehmer an Theoretischen und Praktischen Prüfungen gilt die 3G-Regel.
- Für ungeimpfte und nicht genese Personen können folgende Tests nach §4 Abs. 6 der 15. BayIfSMV anerkannt werden,
- PCR-Test, PoC-PCR-Test oder ein Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
- PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
- Nachweise regelmäßiger Testungen im Rahmen des Schulbesuchs (z.B. in Form von Schülerausweisen) sind nach §5 der 15. BayIfSMV für Fahrerlaubnisprüfungen nicht anerkennungsfähig, das bedeutet, alle ungeimpften und nicht genesenen Schüler benötigen bei allen Prüfungen einen der vorher genannten Test
Wir bitte Sie die genannten Nachweise immer dabei zu haben, da wir und der TÜV ansonsten gezwungen sind, euch nach Hause zu schicken und die anfallenden Gebühren müsst ihr dann trotzdem bezahlen.
Wir freuen uns auf euch
Euer Team der Fahrschulen Bene und Erich GmbH