Klasse D1
AUSBILDUNG
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: B
Geltungsdauer: 5 Jahre
VORAUSSETZUNGEN
Biometrisches Passfoto
amtsärztliches Attest
Führungszeugnis
Erste-Hilfe-Kurs
Kopie Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins
MERKMALE
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:
- für mehr als 8, aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrer
- Länge max. 8 m
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Klasse D1E
AUSBILDUNG
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: B
Geltungsdauer: 5 Jahre
VORAUSSETZUNGEN
Biometrisches Passfoto
amtsärztliches Attest
Führungszeugnis
Erste-Hilfe-Kurs
Kopie Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins
MERKMALE
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:
- für mehr als 8, aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrer
- Länge max. 8 m
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Klasse D
AUSBILDUNG
Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von Tätigkeit und Qualifikation
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: D1
Geltungsdauer: 5 Jahre
VORAUSSETZUNG
Biometrisches Passfoto
amtsärztliches Attest
Führungszeugnis
Erste-Hilfe-Kurs
Kopie Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins
MERKMALE
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Klasse DE
AUSBILDUNG
Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von Tätigkeit und Qualifikation
Prüfung: praktische Prüfung
Vorbesitz: D
eingeschlossene Klassen: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
Geltungsdauer: 5 Jahre
VORAUSSETZUNG
Biometrisches Passfoto
amtsärztliches Attest
Führungszeugnis
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins
MERKMALE
Kfz der Klasse D mit Anhänger:
- zG des Anhängers über 750 kg