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Klasse D1

AUSBILDUNG

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: B
Geltungsdauer: 5 Jahre

VORAUSSETZUNGEN

Biometrisches Passfoto
amtsärztliches Attest
Führungszeugnis
Erste-Hilfe-Kurs
Kopie Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins

MERKMALE

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:

 

Klasse D1E

AUSBILDUNG

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: B
Geltungsdauer: 5 Jahre

VORAUSSETZUNGEN

Biometrisches Passfoto
amtsärztliches Attest
Führungszeugnis
Erste-Hilfe-Kurs
Kopie Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins

MERKMALE

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:

Klasse D

AUSBILDUNG

Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von Tätigkeit und Qualifikation
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: D1
Geltungsdauer: 5 Jahre

VORAUSSETZUNG

Biometrisches Passfoto
amtsärztliches Attest
Führungszeugnis
Erste-Hilfe-Kurs
Kopie Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins

MERKMALE

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A

 

Klasse DE

AUSBILDUNG

Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von Tätigkeit und Qualifikation
Prüfung: praktische Prüfung
Vorbesitz: D
eingeschlossene Klassen: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
Geltungsdauer: 5 Jahre

VORAUSSETZUNG

Biometrisches Passfoto
amtsärztliches Attest
Führungszeugnis
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins

MERKMALE

Kfz der Klasse D mit Anhänger: