Klasse L
AUSBILDUNG
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung
STUNDENPENSUM
Theorie:
Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
VORAUSSETZUNG
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Kopie Personalausweis
MERKMALE
Zugmaschinen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge:
bbH max. 25 km/h
auch mit Anhänger
Klasse T
AUSBILDUNG
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM, L
STUNDENPENSUM
Theorie:
Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 6
Praxis:
Übungsstunden: nach Bedarf
VORAUSSETZUNGEN
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs ( falls nicht im Besitz einer vorhandenen Fahrerlaubnis )
Kopie Personalausweis
MERKMALE
Zugmaschinen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke:
bbH max. 60 km/h
für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
auch mit Anhänger
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen:
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
auch mit Anhänger