Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger:
zG des Anhängers über 750 kg
zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Klasse C
AUSBILDUNG
Mindestalter:
21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
Eingeschlossene Klassen: C1
Geltungsdauer: 5 Jahre
STUNDENPENSUM
Theorie:
Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 0
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 10
Praxis:
Übungsstunden a 45 mn: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 2
Dunkelfahrt: 3
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: C
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Geltungsdauer: 5 Jahre
STUNDENPENSUM
Theorie:
Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 0
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 10
Praxis:
Übungsstunden a 45 min: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 2
Dunkelfahrt: 3