Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM, L
STUNDENPENSUM
Theorie:
Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
Praxis:
Übungsstunden a 45 min: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
VORAUSSETZUNGEN
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs ( wenn nicht bereits Vorbesitz einer Fahrerlaubnis )
Kopie Personalausweis oder Reisepass
MERKMALE
KRAFTFAHRZEUGE – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
zG max. 3.500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
Keine theoretische Ausbildung erforderlich
Ausbildung: Praxis
Prüfung: praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
STUNDENPENSUM
Übungsstunden a 45 min: nach Bedarf
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Dunkelfahrt: 1
VORAUSSETZUNG
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs (wenn nicht bereits Vorbesitz einer Fahrerlaubnis )
Kopie Personalausweis oder Reisepass
MERKMALE
Kfz der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhänger:
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
Ausbildung: besondere Schulung
Prüfung: keine
Vorbesitz: Klasse B
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
VORAUSSETZUNGEN
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs ( wenn nicht bereits im Vorbesitz einer Fahrerlaubnis )
Personalausweis oder Reisepass
MERKMALE
Kfz der Klasse B mit Anhänger:
zG des Anhängers über 750 kg
zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4250 kg