Berufskraftfahrer
KRAFTFAHRER-QUALIFIZIERUNG BZW. WEITERBILDUNG
Lkw- und Omnibusfahrer benötigen, neben dem Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE, auch eine entsprechende „Grundqualifizierung“, die zusätzlich seit 2008 für Busfahrer und seit 2009 für Lkw-Fahrer vorgeschrieben ist. Zusätzlich müssen Berufskraftfahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildungsmaßnahme nach BKrFQG machen.
Lkw- und Busfahrer, die den entsprechenden Führerschein vor dem 10. September 2008 bzw. 2009 erworben haben, benötigen keine Grundqualifizierung. Sie müssen alle 5 Jahre an der oben genannten gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.
GRUNDQUALIFIKATION
Wer nach dem 10. September 2008 einen Führerschein der Klassen D bzw. nach dem 10. September 2009 einen Führerschein der Klassen C erwirbt, muss zur gewerblichen Nutzung zusätzlich eine Grundqualifikation nachweisen.
Der Nachweis nach bestandener IHK-Prüfung wird mit dem Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein geführt.
WEITERBILDUNG
Die Weiterbildungsmaßnahme nach BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) ist für alle Lkw- und Busfahrer, die den entsprechenden Führerschein vor dem 10. September 2008 bzw. 2009 erworben haben und gewerblich nutzen, verpflichtend.
Die Weiterbildungen nach dem BKrFQG umfassen in einem Zeitraum von jeweils 5 Jahren 35 Stunden Ausbildung.
Die Ausbildung kann in einzelnen Tagesseminaren von jeweils 7 h Dauer oder in Form eines einwöchigen Seminars durchlaufen werden.
Es ist keine Prüfung vorgeschrieben. Mit den Teilnahmebescheinigungen der anerkannten Ausbildungsstätten wird Ihnen die Schlüsselzahl 95 entsprechend verlängert bzw. eingetragen.