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Achtung aufgepasst: Ab sofort Rollerführerschein (Klasse AM) mit 15 Jahren!!!

Ab dem 02. November 2020 können Sie auch in Bayern die Klasse AM mit 15 Jahren erwerben!!

Im Januar 2021 wurden die Voraussetzung dafür nochmal gelockert!!

 

- Es wird nun für jeden genehmigt, man braucht keinen wichtigen Grund mehr

 

 

 

Was darf man mit der Klasse AM fahren?

- Krafträder:                       z.B. Fahrräder mit Hilfsmotor (max. 45 km/h und 50 ccm)

- Zweirädrige Krafträder:    z.B. Mopeds, Roller oder Mokicks (max. 45 km/h und 50 ccm)

- Dreirädrige Krafträder:     z.B. Minitrikes (max. 45 km/h und 50 ccm)

- Vierrädrige Krafträder:     z.B. Minicars (max. 45 km/h, 50 ccm und 4 kw. Die Leermasse des Fahrzeugs darf höchstens 350 kg betragen)

!!! Holen Sie sich weitere Informationen bei uns !!!

 

 

Mit Autoführerschein 125er Kraftrad fahren

Sie sind mindestens 25 Jahre alt, haben seit 5 Jahren den Führerschein der Klasse B und wollen 125er fahren ???

 

Ab 01.01.2020 ist dies ohne Prüfung möglich.

 

Folgende Ausbildung ist gesetzlich vorgeschrieben:

-   4 Doppelstunden theoretische Ausbildung

- 10 Stunden praktische Ausbildung

 

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

 

Anteil Kosten

Unterricht

200,00 Euro

Fahrstunden (10 Stunden a´ 45,00)*

450,00 Euro

Summe

650,00 Euro

* je Fahrstunde die man mehr benötigt kommen 45 € dazu.

 

 

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!!!